Dokumente & Downloads

Vorträge zum 16. Techniktag der Schotterindustrie am 24. Juli 2024 in Crailsheim

Vorträge zum 15. Techniktag der Schotterindustrie am 12. Juli 2023 in Magstadt

Vorträge zum Technik-Tag der Schotterindustrie am 26.06.2019 in Vaihingen/Enz-Roßwag

 


 

Unterlagen zum Technik-Seminar der Schotterindustrie am 18.10.2016 in Frommenhausen

 


 


 

Für alle Straßenbaumaßnahmen des Bundes und des Landes in Baden-Württemberg sind die „Ergänzungen zu den Technischen Vertragsbedingungen im Straßenbau - Baden-Württemberg“ (ETV-StB-BW) zu beachten.

Auf Initiative der Natursteinindustrie in Baden-Württemberg wurden die Mitte 2008 aus Gründen der Entbürokratisierung zurückgezogenen Teile 2.1 und 2.2 (Schichten ohne Bindemittel) der ETV-StB-BW aktualisiert und erneut eingeführt. Dabei stand die Qualität von ungebundenen Schichten aus Kalkgestein und deren Sicherung für die Schotterindustrie im Vordergrund. Aufgrund der Geologie in Baden-Württemberg spielen Jura- und Muschelkalke eine sehr dominierende Rolle. Prüfungen, Prüfhäufigkeiten und Anforderungswerte gehen in einigen Punkten - aus Eigeninteresse der Industrie und zum Schutz der Qualität - über das bundesweit gültige Regelwerk hinaus.

ETV-StB-BW (2023) für Schichten ohne Bindemittel
(176 KByte)

Prüfungen an Kalksteinmaterial für SoB nach Teil 2.2 der ETV-StB-BW (2023)


 

Beispiel-Mustertexte für ausschreibende Stellen

Material für Schichten ohne Bindemittel

.....................m3 Frostschutzschicht herstellen
Frostschutzschicht nach ZTV SoB-StB herstellen.
In Verkehrsflächen der Bauklassen SV, I bis IV.
Güteüberwachtes Baustoffgemisch 0/32 nach TL SoB-StB.
Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche mindestens 120 MN/m2.
Einbaudicke nach Unterlagen des AG.
Abgerechnet wird nach Auftragsprofilen.